1) Der Jahresbeitrag ohne Zeitschriftenbezug beträgt 54,00 € und wird halbjährlich erhoben.
2) Rentner/innen, Pensionäre/innen und Kollegen/innen
in der Ausbildung zum gehobenen oder höheren technischen Dienst
zahlen 50 % des gültigen Beitrages.
Für Studenten als Neumitglieder beträgt der Jahresbeitrag 12,00 €.
Der Beginn des "Ruhestandes" bzw. das Ende der Ausbildung ist der Landesgeschätsstelle anzuzeigen. Die Beitragsermäßigung bzw. -erhöhung
wird dann im nächsten Beitragshalbjahr wirksam.
3) Mitglieder, die gleichzeitig dem VDI angehören, erhalten 25 % Ermäßigung auf den jeweils gültigen Beitrag.
4) Bei Bezug einer Zeitschrift erhöht sich der Jahresbeitrag um 28,20 €,
bei Bezug von zwei Zeitschriften um 56,40 €.
5) Für arbeitslose Mitglieder kann auf Antrag Beitragsbefreiung gewährt werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.
6) Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nach § 3 der VSVI-Satzung schriftlich der Landesgeschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu erklären.
7) Kündigung oder Änderungen beim Zeitschriftenbezug sind aus technischen Gründen nur zum Jahresende (Termin jeweils der 15. November) möglich.
Zur Beachtung:
Teilen Sie bitte der Landesgeschäftsstelle alle Veränderungen
bezüglich Anschrift, Bankeinzug, Arbeitgeber und Dienststelle
unverzüglich auf dem beiliegenden Formular oder per eMail mit.